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Hausordnung und allgemeine Geschäftsbedingungen
Baan Arun Apartment Vermietung

 1.   Mietgegenstand

Vermietet wird/werden  Wohnräum/e  zum vorübergehenden Gebrauch), Hauptstrasse 34 in 75196 Remchingen samt Ausstattung bei der Übergabe. Inventarsliste liegt im Objekt aus.

Stellplätze können auf eigene Gefahr und Risiko genutzt werden, ein Anspruch auf einen freien Stellplatz ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen und Gegenständen der Mieter oder deren Gäste.

2.  Vertragsabschluss (Gastaufnahmevertrag)

Der Wohnraum  nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet, es ist nicht gestattet sich in der Adresse des Mietobjektes als Wohnsitz eintragen zu lassen. Eine Untervermietung oder zeitweise Überlassung durch den Mieter an Dritte ist ausgeschlossen(siehe Punkt 5  Weitergabe des Schliesscodes), Vertragspartner sind ausschliesslich die im Mietvertrag oder in der Vermietbestätigung genannten Person/en. 

Mit der verbindlichen Buchung des Objektes, die per Internet, Agentur aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Die vom Vermieter zugrunde gelegten Buchungsvoraussetzungen (Anzahlung/Vollzahlung) müssen innerhalb einer festgelegten Frist eingehalten werden.

Das Gastaufnahmeverhältnis/die Buchung gilt als aufgehoben, wenn die in der Buchungsbestätigung formulierten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Der Vermieter kann den Mieter auf verbleibende Buchungszeiträume zur Verantwortung ziehen.

2.1 Kündigung des Gastaufnahmevertrages

Verstösst der Mieter gegen die Hausordnung oder kommt seinen Pflichten aus dem Mieteraufnahmevertrag nicht nach, hat der Vermieter des Recht, dem Mieter ohne Frist zu kündigen um das Objekt weiterzuvermieten.

Der Vermieter hat das Recht den Aufenthalt in seinem Objekt jederzeit zeitlich zu begrenzen.

Ein oder das Mietrecht aus BGB findet in Baan Arun Apartment keine Anwendung.

Eine Wohnsitznahme  ist nicht möglich .

2.2 Annahme des Gastaufnahmevertrages / Buchungsbestätigung

Mit der gegenseitigen Annahme des Vertrages stimmen beide Parteien den AGB´s von Baan Arun Apartment uneingeschränkt zu, die AGB gelten dann als gelesen und einverstanden und bilden ausschliesslich die Grundlage zum Vertrag.  Aus dem Gastaufnahmevertrag resultiert keine Eintragung nach dem BMG oder Mietrecht aus BGB.

3.   Zahlung des Vertragspreises

Der fällige Betrag für die Anmietung des Wohnraumes muss im voraus überwiesen oder bar bezahlt werden
Die Kontonummer wird dem Gast in der Korrespondenz zur Buchung mitgeteilt

3.1   Zahlung einer Kaution

Wurde eine Kaution verlangt und einbehalten so entrichtet der Vermieter dem

Mieter bei ordnungsgemäßer Übergabe des Mietobjektes die Kaution

wieder zurück. Eventuelle Kosten für die Rückerstattung trägt der Mieter.

4.   Zahlungsfristen

In der vom Vermieter verfassten Buchungsbestätigung sind die relevanten Zahlungsmodalitäten formuliert.

5.   Bezug des Mietobjektes

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Mietobjektes in der Regel ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag (wenn nichts anderes vereinbart wurde) um 11.00 Uhr. Dem Mieter wird vor/am Anreisetag nach erfolgter Buchungsbestätigung der Schließcode für das Objekt persönlich oder per elektronischer Nachricht (E-Mail/SMS) überbracht. Der Mieter hat den Empfang zu bestätigen. Der Schließcode ist nur für den Mieter bestimmt und funktioniert nur im Zeitraum des bestätigten Mietverhältnisses.

Bei Verlust (Datenverlust/verlorenes Speichermedium, schriftliche Notiz, versehentliche Weiterleitung etc.) oder persönliche Weitergabe des Schließcodes haftet der Mieter für alle entstandenen Schäden und Aufwendungen.

Sollte der Schließcode vom Mieter vergessen werden, kann gegen eine Gebühr ein neuer Code erstellt werden.

6.   Wäschewechsel

Handtücher wöchentlich, Bettwäsche 2 wöchentlich .

7.   Reinigung 

Die Küchengeräte und -utensilien sowie das Geschirr, Gläser, und Besteck sind von den Mietern selbst sauber zu halten . Spülmittel zur Erstversorgung stellen wir zur Verfügung.

Bei übermäßiger Verunreinigung , nicht Besenreiner Übergabe behalten wir uns vor eine Reinigungspauschale von € 50 zu erheben .

8.   Entsorgung, Trennung von Wertstoffen und Müll

Wir stellen kostenfrei Wertstoff Sammelbehälter zur Verfügung , die Wertstoffe können dort in 3 Kategorien von den Gästen getrennt entsorgt werden, Informationen liegen in den Apartments für unsere Mieter aus .

Um Geruchsbildung zu vermeiden müsssen insbesondere die Verpackungen von Lebensmitteln regelmäßig aus den Apartments entfernt werden, mindestens alle 2 Tage.

9.  Lüften / Heizen

Lüften Sie das Apartment , bevor Sie es verlassen gründlich und schliessen dann die Fenster vor verlassen. Reduzieren Sie die Heizung auf  " 2 " bis Sie wieder zurückkehren.

10.  Abreise

Am Abreisetag ist das Objekt (Apartment), sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, sauberen, besenreinen Zustand zurückzugeben. Geräte und Behälter sind zu entleeren und auszuwischen. Der Schließcode endet zum vereinbarten Zeitraum.

Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel/Schäden und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter der beauftragten Person mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

11.  Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut unserer Bestätigung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters und kann zu Aufpreis führen. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Zuwiderhandlungen können etwaige Schadenersatzansprüche begründen. Besonders zu beachten ist hierbei die Geheimhaltung des Schließcodes.

12.  Haustiere

Da wir stets bedacht sind, einwandfreie Unterkünfte unseren Kunden  zur Verfügung zu stellen und auch nicht ausschließen können, unsere Wohn-Apartments an Allergiker zu vermieten, muss die Unterbringung von Haustieren leider ausgeschlossen werden.

13.  Rauchen

In den Räumen ist das Rauchen nicht gestattet. Zur eigenen Sicherheit sind Rauchmelder in jedem Apartment angebracht.

Bei Zuwiderhandlung folgt die Kündigung des Vertrages und wird wie eine Stornierung behandelt. Die Komplettreinigung der Einrichtung sowie die Dauer des Auslüftens und daraus resultierende Verluste für den Vermieter gehen zu Lasten des Mieters.

14.   Pflichten des Mieters, Instandhaltung, öffentl. Abgaben, Postadresse

Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden hat der Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Öffentliche und oder öffentlich-rechtliche Abgaben sind vom Mieter selbst zu entrichten und anzuzeigen.  Es wird kein Briefkasten zur Verfügung gestellt, wir empfehlen die Eröffnung/Miete eines Postfaches in einer Postfiliale .

15.  Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten bzw. gezahlten Mietpreises maximal für 4 Wochen.

16.  Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei info@apartment-remchingen.eu oder schriftlich bei Georg Eder, Hauptstrasse 34, 75196 Remchingen. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt: Rücktrittsbedingungen: bis 30 Tage vor Anreise: Kostenlos bis 30 Tage vor Anreise, 50% bis 10 Tage vor Anreise, 90% bei Stornierung 3 Tage vor Anreise/Nichtanreise . 100% bei Abbruch des gebuchten Aufenthaltes .

Bei Abbruch des Aufenthaltes während des gebuchten Zeitraumes kann der Vermieter Stornokosten verlangen und/oder die Rückstufung der Länge des Aufenthaltes auf die in der Preisliste genannten Preise Tag/Woche anwenden, und damit eine gegenseitige vorvereinbarte Vertragsbasis für eine geänderte Aufenthaltsdauer anpassen und gegebenenfalls den Preis nachberechnen, bis der Vermieter an einen anderen Kunden weitervermieten kann. Ausschlagebend ist der schriftliche Eingang der Nachricht des Abbruchs.  Bei Sonderpreisen gilt immer die gesamte Länge des gebuchten Zeitraumes, ein Abbruch ist hier  Preisneutral aus welchem Grund auch immer der Mieter den Aufenthalt abbricht .

Bei Buchungen über Buchungsportale gelten die dort gegebenen Bedingungen

denen der Gast bei der Buchung zustimmen muss um zu buchen.

Es wird eine Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung empfohlen!

17.  Mietpreis

Der Mietpreis gilt als vereinbart zum Zeitpunkt des Abschlusses gegebenen Umständen für die Dauer der vereinbarten Mietzeit  . Sollten unvorhersehbare Umstände wie : Unruhen , Temperatureinbrüche, Energieverknappung,

Versorgungsengpässe , Naturkatastrophen, Kriege etc. eintreten die eine Energiebeschaffung erschweren und/oder erheblich verteuern (nachweislich)  , oder vom Gast verschuldete Umstände wie: Heizen bei Abwesenheit , offene Fenster in der Heizphase(ausser Stosslüften), laufende TV , eingeschaltetes Licht , geöffnete Wasserhähne, laufende Dusche, in Abwesenheit   festgestellt werden hat der Vermieter das Recht den Mietpreis anzupassen und einzufordern oder die Mietzeit entsprechend zu verkürzen . Widerruft der Mieter und es kann keine Einigung erreicht werden kann der Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist von 2 Tagen kündigen und das Mietverhältnis beenden.

Bei eigenverschuldeter Kündigung erhält der Mieter den evtl. im voraus gezahlten Mietpreis nicht erstattet. (16 )

 

19.  Nutzungsregeln

Die in Ihrem  Wohnbereich  ausgelegte Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Vertragsbedingungen. Für die Internetnutzung über WLAN sind die im Anhang befindlichen WLAN–Nutzungsregeln zu berücksichtigen.

20.  Rechtswahl

Es findet das deutsche Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das zum Objektstandort gehörende Amts-/Landgericht.

21.  Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

22.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.


WLAN - Nutzungsregeln – Baan Arun Apartment

1.   Gestattung

Der Vermieter gestattet dem Mieter für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des LAN und WLAN-Netzwerks im gemieteten Wohnraum zu privaten Zwecken. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten bzw. zu ermöglichen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs aus technischen Gründen zeitweise einzustellen.

2.  Technische Voraussetzungen/Zugangsdaten

Dem Mieter obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem Notebook/Tablet/Smartphone/Mobiltelefon zur Nutzung des WLANs. Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, Zugangscode) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden. Die Zugangscodes werden nach Mietende durch den Vermieter geändert.

3.  Gefahren, Protokoll

Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer den strafverfolgenden Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) auf Nachfrage.

4.  Verantwortlichkeit und Freistellung

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.


Stand: Remchingen, im Dezember 2020